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Das Darbieten geschützter Musik und/oder Texte außerhalb des privaten Rahmens ist laut Urheberrecht eine „Öffentliche Aufführung“.
Dafür braucht der Veranstalter eine Aufführungslizenz, die von der AKM gegen Bezahlung erteilt wird.
(Quelle: https://www.akm.at/musiknutzende/oeffentliche-auffuehrung/fragen-antworten/)
VERTRÄGE privat:
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PRESSETEXTE:
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